Wie steht es um Ihre Fahreignung? Wie steht es um Ihre Fahrkompetenz?
Kontrollfahrten und Fahreignungsabklärung,
was wissen Sie darüber?
Mit zunehmendem Alter verändern sich unsere Sinnesorgane. Die Sehfähigkeit nimmt ab, das Gehör lässt nach und auch die Beweglichkeit kann eingeschränkt sein – ein ganz normaler Teil des Älterwerdens. Das hat Auswirkungen auf die Fahreignung und kann im Einzelfall bedeuten, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt werden. Das Strassenverkehrsgesesetz (SVG Art. 14) sagt: «Jede Person, die einen Führerschein erwerben oder behalten möchte,
muss über Fahreignung und Fahrkompetenz verfügen.»
Fahreignung bedeutet:
- Erreichen des Mindestalters für die Führerausweiskategorie
- Erfüllung der medizinischen Mindestanforderungen
- Zuverlässigkeit im Hinblick auf regelkonformes und rücksichtsvolles
Verhalten im Strassenverkehr
Fahrkompetenz bedeutet:
- Kenntnis der Verkehrsregeln
- Sicheres Beherrschen des Fahrzeugs der entsprechenden Kategorie
Wichtig ab 75 Jahren:
- Alle zwei Jahre ist eine ärztliche Kontrolluntersuchung vorgeschrieben
- Weicht das Ergebnis von der Norm ab, entscheidet die Ärztin oder der Arzt
über das weitere Vorgehen.
Mögliche Schritte:
- Empfehlung einer Kontrollfahrt bei einer Fahrschule
zur Überprüfung Ihrer Fahrkompetenz
(die Fahrschule entscheidet nie über einen Ausweisentzug) • Anmeldung beim Strassenverkehrsamt zur Fahreignungsabklärung mit Verkehrsmediziner und Verkehrsexperten - Anmeldung beim Strassenverkehrsamt zur Fahreignungsabklärung mit Verkehrsmediziner und Verkehrsexperten
Ihr Begleiter auf diesem Weg:
Fahrlehrer Winterthur.
Ich, Nicolas Günter, bin ein ausgebildeter Seniordrive-Coach und unterstütze Seniorinnen und Senioren dabei, ihre Fahrkompetenz zu überprüfen, zu erhalten oder sich gezielt auf eine Fahreignungsabklärung vorzubereiten.